Marken- und Kennzeichenrecht

Marken dienen der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen von Unternehmen. Schutzfähig hierbei sind Zeichen (Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge), die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenschutz entsteht durch Eintragung einer Marke im Markenregister, durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit. Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg von der Entstehung bzw. Anmeldung der Marke bis hin zur Verteidigung und Durchsetzung ihrer Markenrechte.

Insbesondere führen wir Anmeldeverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch. Wir verwalten, pflegen und verteidigen ihre Rechte, führen Markenrecherchen durch und beraten Sie bei Ihren Markenstrategien.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Tilmann Lahann und Rechtsanwalt Philipp Weisgerber.