IT-Recht

Das IT-Recht befasst sich als Rechtsgebiet mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT), sprich Softwarelizenzverträge ebenso wie die Gestaltung von Onlineshops und der Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen. Charakteristisch für das IT-Recht ist, dass es in der Praxis häufig zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz oder dem Urheber- und Medienrecht kommt.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung, vor allem auch im unternehmerischen Bereich, ergeben sich eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen für Unternehmen und Start-ups, in welchen wir Sie gerne und kompetent beraten.

Es gibt zwei Schwerpunkte in unserer Tätigkeit: Zum einen die rechtliche Beratung bei der Gestaltung von IT-basierten Geschäftsmodellen (Software as a Service, Softwareentwicklung, Verkauf und Vermietung von Software), der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Vertriebsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum anderen die rechtliche Betreuung von Online-Shops (E-Commerce), Erstellung und Prüfung von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Homepages und die Vertretung im Falle einer Abmahnung durch Wettbewerber (UWG).

Unsere Anwälte und Mitarbeiter vereinen ihre Expertise in den verschiedenen Gebieten, um zielführende und praxisorientierte Lösungen zu finden, die den Sachverhalt ganzheitlich ansprechen.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Tilmann Lahann und Rechtsanwältin Lisa Mayer-Helmstetter.