Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge)
Öffentlich geförderte Forschungskooperationen sind nicht nur oft Ausgangspunkt einer erfolgreichen Weiterentwicklung von Forschung und Entwicklung, sondern stellen auch eine wichtige Finanzierungsquelle für Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen dar. Grundlage für die Zusammenarbeit sind Kooperationsverträge, die die Beiträge der Partner, den Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen, eingebrachter IP (Background) und den Forschungsergebnissen (Foreground) der Kooperationspartner regeln.
Auch wirtschaftliche Tätigkeit wie insbesondere die Erbringung von Forschungsdienstleistung im Bereich der Auftragsforschung gehört heutzutage zum Aufgabenspektrum von Hochschulen, öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen.
Wir beraten nationale, internationale oder EU-Projekte ebenso wie Industrieprojekte, beraten Sie insbesondere bei den Verhandlungen der Geheimhaltungs-, Publikations- und IP-Klauseln unter Beachtung kartell- und beihilferechtlicher Aspekte ebenso wie unter Berücksichtigung des einschlägigen Förder- und des internen Hochschulrechts.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Heike Huisken, Rechtsanwalt Wolf Höfler und Rechtsanwalt Tilmann Lahann.