Beteiligung an Start-ups

In Zeiten disruptiver Geschäftsmodelle wenden sich auch verstärkt Investoren aus strategischen und/oder Rendite-Erwägungen jungen, technologiebasierten oder wachstums- und exitgetriebenen Unternehmen zu, um sie bei ihrem Wachstum zu unterstützen und sich finanziell an ihnen zu beteiligen.

Wir beraten Business Angels, Family Offices und Corporate Venture Capitalists bei ihrem Investment in Start-ups und junge Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Investmentstrategie, entwerfen und verhandeln Term Sheets, führen Due Diligence-Prüfungen von Start-ups durch und beraten und verhandeln Beteiligungsverträge für Sie.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Tilmann Lahann und Rechtsanwalt Philipp Weisgerber.