Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Die Beratung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Technologietransfer zeichnet sich durch die hohe Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Neben den „klassischen“ zivilrechtlichen Herausforderungen der F&E- und Verwertungsverträge müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden, wie lokale Policies und Satzungsrecht der jeweiligen Einrichtung, öffentliches Landesrecht, zum Beispiel in Form des Haushaltsrecht, Beihilfenrecht, Kartellrecht, Export-Kontrollrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, etc.
Die Interessen der Beteiligten sind vielschichtig und nicht immer gleichlaufend. Auch die inhaltliche Komplexität der Forschungsprojekte bzw. der daraus resultierenden IP ist oftmals gewaltig, mal von dem Verwaltungs- und reinem logistischen Aufwand, der die Verhandlung eines EU-Kooperationsprogramms oder eine klinische Studie mit sich bringt, abgesehen.
Unsere Netzwerkpartner vereint jahrelange Erfahrung im Technologietransfer, den sie mit allen Facetten kennen. In der Regel arbeiten wir mit den für den Technologietransfer verantwortlichen Rechtsabteilungen zusammen, um sie inhaltlich zu unterstützen und um so auf eine sehr flexible Art und Weise zu helfen, Belastungsspitzen abzufangen.
Unser Ziel ist, Ihre Aktivitäten als „externe Erweiterung der Rechtsabteilung“ zu unterstützen. Wir wollen nah an Ihrem Geschäft dran sein und versuchen Sie zu unterstützen und nicht zu blockieren. Dazu gehört eine gute Erreichbarkeit unserer Netzwerkpartner für „kurze Rückfragen“ ebenso dazu wie ein transparentes Kostenmanagement.
Unsere Beratungsleistungen rechnen wir grundsätzlich auf Zeitbasis im 6-Minuten-Takt ab. Nicht voll erfüllte Zeitintervalle werden bei uns abgerundet. Sie erhalten monatlich oder nach Ablauf eines Quartals ein detailliertes Timesheet. Anfallender Aufwand wird von uns grds. im Vorfeld abgeschätzt. Wir melden uns umgehend, sofern sich herausstellen sollte, dass der Aufwand doch einmal größer als geplant werden sollte – also bevor der Aufwand anfällt. Alles eigentlich Selbstverständlichkeiten, die aber bei uns auch Teil des Selbstverständnisses sind.
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten wir auch standardisierte, vertragsbezogene Pauschalen an oder feste monatliche Stundenkontingenten zu vergünstigten Bedingungen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir als Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung aushelfen und unseren Mandanten so größtmögliche Flexibilität bieten. Sprechen Sie uns an!